Reiterverein Kemmenau
 
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Geschäftsordnung des Reitverein Kemmenau






Geschäftsordnung des Reitvereines Kemmenau
Kopie, das Original ist über den Vorstand einzusehen.
Stand 11.2.2014

--Allgemeines:----
Die Geschäftsordnung (GO) dient der Erleichterung der Geschäftsführung des
Reitvereines Kemmenau und ergänzt die Satzung.
Sie soll eine reibungslose und effektive Arbeit im Vorstand ermöglichen und
die Zuständigkeiten im Vorstand und weiteren Bereichen regeln.

Die GO kann jederzeit durch Vorstandsbeschluss neuen Erkenntnissen und
Gegebenheiten angepasst werden. Die Änderungen oder Erweiterung der GO sind
jeweils im Aushängekasten und in der Homepage des RV zu veröffentlichen.

--Geschäftsordnung ----
beschlossen am 27.4.2013 in der Jahreshauptversammlung des RV
Stand:11.02.2014
Beitrags- und Gebührenordnung Stand:___01.01.2009
Platzordnung Stand:___03.03.2013
Ordnung des Reiterstübchens Stand:___in Überarbeitung
Grundsätze bei Beschaffungsmaßnahmen Stand:___in Überarbeitung

..I....Inhalt..............

..1:  Aufgaben des Vorstandes
..2:  Beirat
..2..a:  a. Jugendsprecher
..2..b:  b. Ponywart
..2..c:  c .Internetbeauftragter
..2..d:  d .Platzwart
..2..e:  beauftragte Personen gegen Entgeltzahlung

..3:  Beitrags– und Gebührenordnung
..4:  Platzordnung (Zufahrtswege, Anbindevorrichtungen, Reitplatz und Round Pen)
..5:  Ordnung des Reitvereinstübchens
..6:  Beschaffungsmaßnahmen des Reitvereins

..1....Aufgaben des Vorstandes:..............
==Allgemeines:====
Der Vorstand ist gehalten zu jeder Zeit seiner Vorbildfunktion gerecht zu
werden. Er soll Toleranz, Rücksicht und Verständnis füreinander fördern.
Sämtliche Mitglieder des Vorstandes sind grundsätzlich verpflichtet, über
die Inhalte der Vorstandssitzungen Verschwiegenheit zu bewahren. Die
Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der Funktion im Reitverein.

--Bei Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht eines aktiven Vorstandsmitgliedes ist wie folgt weiter zu verfahren: ----
--:  a. Die Vereinssitzungen werden bei Feststellung eines Verstoßes nach
mehrheitlicher Abstimmung eingestellt.
--:  b. Der geschäftsführende Vorstand trifft im Einzelfall nur noch
Entscheidungen in dringenden geschäftsführenden Einzelfällen.
--:  c. Der Vorstandsvorsitzende ruft binnen 4 Wochen eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ein, um eine Klärung mit einer ggf. stattfindenden
Neuwahl herbeizuführen.

..1..a: ==Vorsitzende/r====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme, bei Stimmengleichheit 2 Stimmen)
--:  vertritt und repräsentiert den RV nach außen.
--:  koordiniert die Interessen in allen Bereichen des RV.
--:  koordiniert der Arbeit des Vorstandes.
--:  ruft Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlung ein und leitet diese.
--:  kontrolliert die Durchführung von Beschlüssen des Vorstandes bzw. der
Mitgliederversammlung.
--:  verwaltet Kauf, Miet und Pachtverträge

..1..b: ==Stellvertretender Vorsitzende/r====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme)
--:  ist Vertreter des 1.Vorsitzenden.
--:  ist verantwortlich für die Koordination sportlicher Entwicklung des RV.
--:  organisiert die Wahl des Jugendsprechers in Verbindung mit dem Jugendwart.

..1..c: ==Schriftführer/in====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme)
--:  erstellt Protokolle, gibt diese dem Vorstand zur Kenntnis und veranlasst
nach 3 Tagen die Veröffentlichung im Vereinsforum und im Aushangkasten.
--:  ist verantwortlich für eine optimale Kommunikation zwischen den Ebenen.
--:  verwaltet die Protokolle und sämtlichen Schriftverkehr der verschiedenen
Institutionen die den Reitverein betreffen.

..1..d: ==Kassenwart/in====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme)
Der Kassenwart ist verantwortlich für den wirtschaftlichen Betrieb des
Reitvereins und koordiniert und überprüft die vom Vorstand beauftragten
Personen, die die laufenden Geschäfte abwickeln und rechnet die Entlohnung
hierfür formell ab.
--Im Besonderen:----
--:  führt Buch über Einnahmen und Ausgaben.
--:  erstellt zum Jahresende eine G+V Abrechnung.
--:  zieht Mitgliederbeiträge und Getränkegelder ein.
--:  kontrolliert und bucht Rechnungen.
--:  schätzt die Investitionen für den Verein ein.
--:  koordiniert die Abrechnungen bei Veranstaltungen.
--:  bearbeitet die Aufnahmen und Kündigungen von Mitgliedern.

..1..e: ==Beigeordnete/r====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme)
--:  unterstützt die Arbeit des geschäftsführenden Vorstands.
--:  übernimmt darüber hinaus zugewiesene Sonderaufgaben.
--:  ist Ansprechpartner für den Zustand und die Pflege des Reitplatzes und
Roundpen sowie der Außenanlage
--:  überwacht den EMailEingang und verteilt ihn an die entsprechenden
Vorstandsmitglieder

..1..f: ==Pressewart/in====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme)
--:  informiert die Presse über die laufenden Aktivitäten.
--:  koordiniert die Eintragungen in der Homepage.

..1..g: ==Jugendwart/in====
(ist stimmberechtigt mit 1 Stimme)
--:  ist Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche.
--:  koordiniert und unterstützt die einzelnen Bereiche im Sinne der Jugendarbeit
in Zusammenarbeit mit dem Jugendsprecher.
--:  fördert und unterstützt Jugendliche, die Verantwortung für einzelne Bereiche
übernehmen.
--:  organisiert Veranstaltungen, die den Zusammenhalt aller Jugendlichen fördern.
--:  ist Ansprechpartner in Verbindung mit dem Jugendsprecher bei Problemen
zwischen Jugendlichen und Kindern bzw. Erwachsenen untereinander.

..2....Beirat; Beauftragte Personen des Reitvereins..............

..2..a: ==Jugendsprecher ====
--:  ist Ansprechpartner in Verbindung mit dem Jugendwart bei Problemen zwischen
Jugendlichen und Kindern.
--:  Gibt Anregungen und mögliche Wünsche an den Jugendwart weiter.
--:  wird innerhalb 4 Wochen nach der Mitgliederversammlung durch die
Jugendlichen bis 16 Jahre für 1 Jahr in einer Jugendversammlung geheim
gewählt.

..2..b: ==Ponywart (Pferdewart)====
Für die Ausbildung von Jugendlichen und Kindern im Reitverein ist für durch
den Vorstand ein Ponywart zu bestellen.
Die Stellenbeschreibung ist öffentlich auszuhängen um Benachteiligungen zu
vermeiden. Interessierte Personen melden sich beim Vorstand.
Dieser entscheidet in geheimer Wahl über die Vergabe der Stelle. Eine
Stellvertreterregelung ist im Team zu finden.

--Aufgaben im Einzelnen:----
--:  Organisiert die Kinder und Jugendausbildung und teilt die jeweiligen
Ausbilder je nach Bedarf und Ausbildungsstand für die Unterrichte ein.
--:  Weist die Ausbilder dahingehend ein, wie sich im Falle von Unfällen zu
verhalten ist. Im Falle eines Unfalles ist unverzüglich ein
Vorstandsmitglied telefonisch zu informieren. Im Anschluss hat zeitnah eine
schriftliche Unfallmeldung zu erfolgen.
--:  Führt regelmäßig Besprechungen mit den Ausbildern und führt in Teamarbeit
mit den diesen Entscheidungen herbei.
--:  Ist fachlicher Berater des Vorstandes bezüglich der Ausbildung von Kindern
und Jugendlichen.
--:  Ist fachlicher Berater bezüglich der Pferdepflege, dem Umgang und Haltung
von Pferden.
--:  Arbeitet kooperativ mit dem Jugendwart zusammen.
--:  Schlägt geeignete Personen für die Ausbildung und Fortbildung vor
--:  Meldet den Bedarf an Pferden, Geldmitteln und Ausbildungsbedarf für
Ausbilder an den Vorstand
--:  Ist verantwortlich für das Korrekturreiten der Vereinspferde bzw. beauftragt
eine geeignete Person
--:  Begutachtet zu beschaffende Pferde für die Ausbildung nach Genehmigung von
Geldmitteln durch den geschäftsführenden Vorstand und schlägt das zu
beschaffende Pferd nach Beratung mit den Ausbildern dem Vorstand vor.

Die Zahlungsverhandlungen und der Abschluss des Kaufvertrages obliegen ausschließlich einer Person des geschäftsführenden Vorstandes.

--:  Ist berechtigt im Rahmen eines vom Vorstand zu bestimmenden Budgets
Kleinanschaffungen gegen Vorlage der Belege vorzunehmen. Eine Abrechnung hat
vierteljährlich mit dem Kassenwart zu erfolgen.

..2..c: ==Internetbeauftragter (verantwortlich für die Homepage)====
--:  wird vom Vorstand beauftragt
--:  veröffentlicht die vom Schriftführer freigegebenen Vorstandsprotokolle im
vereinsinternen Bereich
--:  veröffentlicht Zeitungsberichte, Bilder und Berichte in Absprache mit dem
Pressewart
--:  Leitet eventuelle EMail Eingänge an die EMail Adresse des Vereins weiter
--:  veröffentlicht die vom Vorstand weitergeleitete Einladung zur
Mitgliederversammlung im vereinsinternen Bereich
--:  veröffentlicht die Protokolle der Mitgliederversammlungen im
vereinsinternen Bereich
--:  veröffentlicht in Absprache mit dem Vorstand News und Bekanntmachungen

..2..d: ==Platzwart ====
--:  wird vom Vorstand beauftragt
--:  kümmert sich in Absprache mit dem Vorstand um die Reparatur der Bande
--:  kümmert sich um die Berieselungsanlage, macht diese winterfest und nimmt
diese im Frühjahr wieder in Betrieb

..2..e: ==Kassenprüfer====
--:  sind von der Mitgliederversammlung gemäß der Satzung gewählt
--:  die Kassenunterlagen sind den Prüfern 7 Wochen vor der ordentlichen
Mitglieder Versammlung auszuhändigen. Diese haben dann 2 Wochen Zeit die
Kasse zu prüfen.
In der 3. Woche wird die Prüfung dem Kassenwart zusammen mit einem
Vorstandsmitglied dargelegt um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen und
Korrekturen innerhalb der 4.bis 5. Woche vornehmen zu können.
Diese werden den Prüfern Anfang der 6. Woche erneut vorgelegt damit diese
den Bericht für die Versammlung vorbereiten können

beauftragte Personen gegen Entgeltzahlung

..2..I: ==Reinigungsdienst für das Stübchen ====
--:  wird vom Vorstand beauftragt
--:  wird zur Zeit unentgeltlich von den Mitgliedern gereinigt

..2..II: ==Pony – Pfleger ====
Für die Betreuung der vereinseigenen Pferde/Ponys ist ein Pony-Pfleger gegen
Entgeltzahlung zu bestellen.
Die Sorge umfasst arbeitstäglich:
--:  Bereitstellung von je Heu in Form von gestopften Netzen

--:  Ausmisten der Box
Die Arbeiten sind arbeitstäglich zwingend bis 16.30 Uhr abzuschließen, um
Futterneid unter den Tieren zu vermeiden. Vertretungen sind
eigenverantwortlich zu regeln.
Besonderheiten meldet der Ponypfleger unverzüglich an den Vorstand. Die Höhe
der Entgeltzahlung regelt der geschäftsführende Vorstand.
Der Vorstand führt 1 x im Monat eine Kontrolle durch.

Sollte die Ponypfleger Funktion vakant sein, ist zur Vermeidung von
Vorteilnahmen wie folgt vorzugehen:
--:  Aushang der Ponypflegestelle mit Angabe des Arbeitsumgangs im Aushangkasten
für 2 Wochen
--:  Der Bewerber wird hierin auch gebeten, seine finanzielle Vorstellung
bekanntzugeben
--:  Eine Probezeit ist zu vereinbaren
--:  Der Vorstand entscheidet über die Vergabe
--:  Der geschäftsführende Vorstand stellt nach Abstimmung die Geldmittel
bereit.
Die Entscheidung ist im Aushangkasten und im Sitzungsprotokoll
bekanntzugeben.

..2..III: ==Reitplatzpfleger/Aufbereitung des Reitplatzes (abziehen)====
--:  wird vom Vorstand beauftragt
--:  zieht den Platz ab

..3....Beitrags- und Gebührenordnung..............

==Einzelbeiträge Aufnahmegebühr Beitrag, jährlich ====
Kinder/Jugendliche* 15 € 46 €
Erwachsene , aktiv 25 € 56 €
Ehe-/Partner, aktiv 25 € 31 €
Erwachsende, passiv 25 € 30 €
Ehe-/Partner, passiv 25 € 20 €
weitere Kind/er/Jugendliche/r* 10 € 26 €

==Familienbeiträge Aufnahmegebühr Beitrag, jährlich ====
1 Erwachsener, aktiv 25 € 77 €
1 Kind/Jugendliche/r* 10 €
1 Erwachsender, passiv 20 € 51 €
1 Kind/Jugendliche/r* 10 €
2 Erwachsene, aktiv 50 € 108 €
1 Kind/Jugendliche/r* 10 €
2 Erwachsene, passiv 40 € 71 €
1 Kind/Jugendliche/r* 10 €
2 Erwachsene, aktiv 50 € 129 €
2 Kinder/Jugendliche/r* 20 €
2 Erwachsene, passiv 40 € 92 €
2 Kinder/Jugendliche/r* 20 €
jedes weitere Kind/Jugendliche/r 10 € 21 €

* Als Kind bzw. Jugendlicher gilt, wer noch keine 18 Jahre alt ist.

Sonderregelung:
Wer 18 Jahre, jedoch höchstens 24 Jahre alt ist und sich in der Ausbildung
bzw. Studium befindet, gilt in der Gebührenordnung ebenfalls als
Kind/Jugendlicher.
Jedes Mitglied dieser Sonderregelung ist verpflichtet eine Änderung des
Status dem Kassierer mitzuteilen.
Der Kassierer kann im Zweifelsfall Nachweise verlangen. Mit erreichen des 18
Lebensjahres wird das Mitglied automatisch als Erwachsener geführt.

Gastreiter
- jeder Gastreiter hat die Möglichkeit, die Vereinsanlage 5 x unentgeltlich
zu nutzen, danach hat der Gast die Möglichkeit, die Anlage für 10,00 Euro
monatlich, mindestens jedoch für 6 Monate im Jahr (60,00 Euro) zu nutzen
oder Mitglied zu werden.
--:  jeder Gastreiter benutzt die Vereinsanlage auf eigene Gefahr und haftet für
verursachte Schäden.
--:  jeder Gastreiter ist verpflichtet sich an die Platzordnung zu halten.

..4....Platzordnung (Anbindevorrichtungen, der Reitplatz, der Round Pen und die Zufahrtswege)..............

Grundsätzliches:
Die Leitlinie § 1 des Tierschutzes „ Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen findet auf der Reitanlage uneingeschränkt Anwendung.

Allgemeines
Auf dem Reitplatz des Reitvereins ist den Anweisungen der
Vorstandsmitglieder, deren Aufgabe es ist, für die Einhaltung der Regeln zu
sorgen und Gefahrensituationen zu vermeiden, Folge zu leisten.
Der Vorstand und die vom Reitverein benannten Jugend-, und Ponywarte üben im
Rahmen ihrer Tätigkeit Hausrecht für die Anlagen des Reitvereines aus.
Außerhalb der Reitstunden nutzt jeder die Anlage auf eigene Gefahr.
Die Anbindevorrichtungen, der Reitplatz und der Round Pen des Reitvereines
sind als Eigentum aller Mitglieder sorgsam zu pflegen, damit der Pferdesport
durch alle in angenehmer Umgebung zu betreiben ist.
Jeder Nutzer der Anlage ist persönlich verantwortlich, dass der Reitplatz
nebst Anbindevorrichtungen gesäubert verlassen wird.

Die Bahnregeln nach FN sind zu kennen und anzuwenden und können im Stübchen
eingesehen werden.
Die Nutzung durch Nichtangehörige des Reitvereines z.B. Bereiter,
Probereiten durch potenzielle Reitbeteiligungen usw. ist vorab dem Vorstand
anzuzeigen.
Sonderregelungen, wie z.B. Springen auf dem Platz, sind mind. 2 Tage vorab
auf der Tafel mit Datum und Zeitraum anzuschreiben.
Die Zeiten sind zwingend einzuhalten, ansonsten gilt die Regel: Reiten geht
vor springen.

Im Besonderen:
..4..a: ==Die Anbindevorrichtungen====
(einvernehmliche Regelung mit den Stallbesitzern)
dienen ausschließlich dem Anbinden der Pferde zur Durchführung der Pflege
und Vorbereitung des Reitens.
Nach der Pflege ist der Boden abzukehren; Decken, Halfter, Trensen,
Putzkasten und Sattel sind nach den vorbereitenden und abschließenden
Arbeiten wegzuräumen bzw. so abzustellen,
dass der nachfolgende Nutzer die Anbindevorrichtungen uneingeschränkt nutzen
kann.

..4..b: ==Der Reitplatz====
--:  Der Reitplatz steht den Vereinsmitgliedern, außer an den durch den Vorstand
festgelegten Unterrichts und Kursterminen, zur freien Verfügung.
Aushang im Kasten beachten!
--:  Vor dem Betreten oder dem Verlassen des Reitplatzes hat der Reiter auf sich
aufmerksam zu machen. (z.B. Tor frei ist frei)
--:  Während des Reitens auf dem Platz gelten die Platzregeln der FN:
die Reiter auf der rechten Hand müssen den Reitern auf der linken Hand den
Hufschlag lassen und nach innen ausweichen.
--:  Die Reiter auf dem Zirkel müssen den Reitern auf der ganzen Bahn nach innen
ausweichen.
--:  Der Hufschlag ist stets den Trab und Galoppreitern freizumachen.
--:  Ausreichender Sicherheitsabstand ist in allen Fällen einzuhalten!
--:  Die Benutzung des Hindernismaterials steht allen Reitern frei.
Nach Gebrauch ist es wieder in die dafür vorgesehene Garage zu räumen.
Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter selbst auf.
Schäden sind unverzüglich zu melden.
--:  Das Longieren und das freie Laufen lassen der Pferde auf dem Platz ist
untersagt.

--Ausnahme: ----
Im Rahmen von Ausbildungen und Lehrgängen, durch autorisierte
Ausbildungsleiter, können für einen vereinbarten Zeitraum Ausnahmen
zugelassen werden.
Die Maßnahme ist mit Ausbildernachweis zu begründen und gegenüber dem
Vorstand 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn schriftlich zu beantragen. Die
Nutzung setzt ausdrücklich die Genehmigung des Vorstandes voraus.

--:  Die Platzberieselungsanlage ist nur von vom Vorstand ermächtigten Personen
zu bedienen.
--:  Die Beleuchtungsanlage ist von Jedermann zu nutzen, muss jedoch im Anschluss
auch wieder vom Nutzer ausgeschaltet werden.
--:  Der Reitplatz ist unmittelbar nach der Nutzung, jedoch spätestens10 Minuten
nach Nutzung ab zu äppeln.
--:  Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht auf dem Reitplatz Reithelmpflicht;
gleiches gilt für Springreiter.
--:  Hunde sind aus Sicherheitsgründen auf dem Reitplatz nicht gestattet.

--Beschwerden und Verstöße ----
Verstöße sind dem Vorstand zu melden. Im Falle von Verstößen wird der
Vorstand im Rahmen seines Hausrechts von den erzieherischen Mitteln der
Belehrung, Zurechtweisung, Verwarnung, ggf. sofortigem Platzverweis oder
Platzverweis auf Zeit Gebrauch machen.

..4..c: ==Zufahrtsstraßen====
Die öffentlichen Wege und Straßen sind das Aushängeschild des Reitvereins.
Pferdeäpfel sind unverzüglich zu beseitigen.

..4..d: ==Round Pen ====
Der Round Pen steht den Benutzern, außer an den durch den Vorstand
festgelegten Unterrichts- und Kursterminen, zur freien Verfügung.
Es gilt der Grundsatz Longierarbeit vor Reiten. Sollte longiert werden
wollen,
hat der Reiter den Round Pen zu verlassen.

--Im Besonderen:----
--:  Der Round Pen ist unmittelbar nach der Nutzung ab zu äppeln und abzuziehen.
--:  Bei zeitlichen Engpässen sollte zeitlich Rücksicht auf wartende Nutzer
genommen werden.

--Beschwerden und Verstöße----
Verstöße sind dem Vorstand zu melden.
Im Falle von Verstößen wird der Vorstand im Rahmen seines Hausrechts
von den erzieherischen Mitteln der Belehrung, Zurechtweisung, Verwarnung,
ggf.
sofortigem Platzverweis oder Platzverweis auf Zeit Gebrauch machen.

..5....Die Ordnung im Stübchen..............
--:  um am Verzehr im Stübchen teilzunehmen ist eine Einzugsermächtigung
zwingend Voraussetzung
--:  sofort nach Entnahme von Waren oder Getränken sind diese auf der
Strichliste zu vermerken
--:  das falsche oder nicht Notieren von Entnahmen ist Diebstahl und wird vom
Vorstand entsprechend geahndet
--:  grundsätzlich hat jedes Mitglied das Stübchen pfleglich zu behandeln
--:  verursachte Schäden sind unmittelbar einem Vorstandsmitglied anzuzeigen
--:  jeder hat benutztes Geschirr, Tassen und Gläser nach Gebrauch zu spülen und
ordnungsgemäß wegzuräumen
--:  ein Reinigungsplan hängt aus, hier sollte sich jeder einbringen, dies
betrifft auch das waschen der Handtücher

..6....Vorgehensweise bei Beschaffungsmaßnahmen ..............
Gemäß der Satzung kann der Vorstand über Mittel bis 40% der
Mitgliedsbeiträge des Vorjahres verfügen.



Reitverein Kemmenau e.V.
gez.
Der Vorstand


 
   
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